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Allgemeinde Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: O5/2003

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der Firma Wolfgang Schell, Schell Augenoptik-Optometrie, 56470 Bad Marienberg und deren wie folgt lautenden Bezeichnungen: Schell-Augenoptik.de, Optiknews, Optiknews.de und net-teuer.de.

1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen meiner Firma und dem Abnehmer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.2. Abweichende Bedingungen des Abnehmers erkenne ich nicht an, es sei denn, ich habe ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Lieferzeit
2.1. Liefertermine und Lieferfristen können verbindlich und unverbindlich vereinbart werden. Eine verbindliche Vereinbarung muss in jedem Fall schriftlich bestätigt werden.
2.2. Der Abnehmer kann meine Firma eine Woche nach Überschreiten eines Liefertermins oder einer Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu Liefern, mit dem Hinweis, dass er die Abnahme der Lieferung nach Ablauf der Frist ablehne. Mit Zugang der Aufforderung kommt meine Firma in Verzug.
2.3. Verzögert sich eine Lieferung aufgrund des Eintritts unvorhersehbarer außergewöhnlicher Ereignisse bei meiner Firma oder einem Lieferanten, die meine Firma trotz der nach den jeweiligen Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. bei Betriebsstörungen, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Halbfertigprodukte und unberechtigter Arbeitskampfmaßnahmen, verlängern sich Lieferfristen und Liefertermine angemessen, auch innerhalb eines bestehenden Lieferverzuges. Ich werde solche Hindernisse dem Abnehmer unverzüglich mitteilen.
2.4. Schadensersatzansprüche des Abnehmers wegen Verzögerung der Leistung, die auf nur fahrlässigem Verhalten von meiner Firma beruhen und keine wesentliche Vertragspflicht betreffen, sind ausgeschlossen, wenn meine Firma nicht das Beschaffungsrisiko oder eine dahingehende Garantie übernommen hat. Zu leistender Schadensersatz ist in jedem Fall auf den typischerweise eintretenden und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
3. Preise
3.1. Für Bestellungen gelten, soweit mit dem Abnehmer keine ausdrücklichen Preisvereinbarungen getroffen sind, die in der jeweils gültigen Preisliste genannten Listenpreise meiner Firma am Tage des Eingangs der Bestellung.
3.2. Die Listenpreise sind Bruttopreise (mit Mehrwertsteuer).
3.3. Die Listenpreise gelten ab Firma. Bei der Lieferung durch Versand, werden dem Abnehmer grundsätzlich die Kosten für Porto und Verpackung berechnet.
3.4. Verpackungen, Schutz- und Transporthilfsmittel werden nicht zurückgenommen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3.5. Für Nachbestellungen sind die Preise früherer Bestellungen nicht verbindlich.
3.6. Die Rechnungsstellung über die ausgelieferten Waren erfolgt in der Regel sofort.
4. Zahlungsweise
4.1. Die Rechnungen meiner Firma sind ohne Abzug sofort nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar. Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur auf die in der Rechnung angegebenen Geschäftskonten oder durch Bankeinzug im ' Lastschriftverfahren erfolgen.
4.2. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber hereingenommen. Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Abnehmers. Gerät der Abnehmer mit einmaliger Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, werden alle gegenüber dem Abnehmer aus laufenden Geschäften bestehende Zahlungsansprüche sofort fällig ohne Rücksicht auf die Laufzeit hereingenommener Wechsel.
4.3. Ich gewähre kein Skonto, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mein Eigentum (erweiteter Eigentumsvorbehalt).
5.2. Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der weiteren Veräußerung gegen Dritte erwachsen, an mich ab, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Weiterverarbeitung weiter verkauft wird. Der Abnehmer bleibt zur Einziehung der Forderungen berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen mir gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Ist dies aber der Fall, hat der Abnehmer auf Verlangen die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
5.3. Der Abnehmer beschränkt sich auf den Weiterverkauf der Ware. Die Be- oder Verarbeitung der Ware bedarf meines ausdrücklichen schriftlichen Einverständnisses. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für meine Firma, ohne dass daraus Verpflichtungen für meine Firma entstehen. Bei der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht mir gehörenden Gegenständen, erwerbe ich das Miteigentum an einer neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
5.4. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
5.5. Über Zwangsvollstreckungsmaßnehmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat mich der Abnehmer unverzüglich zu unterrichten unter Übergabe aller für eine Intervention notwendigen Unterlagen.
5.6. Freigabe: Ich verpflichtet mich, die nach den vorstehenden Bestimmungen erhaltenen Sicherheiten auf Verlangen des Abnehmers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert 110 % bzw. ihr Schätzwert 150 % der zu sichernden Forderung übersteigt.

6. Versand- und Gefahrübergang
6.1. Die Versendung der Ware erfolgt an die vom Abnehmer vorab mitgeteilte Lieferanschrift. Die Art der Versendung wird von mir nach billigem Ermessen bestimmt. Es besteht kein Anspruch auf die billigste Art der Versendung.
6.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht auch bei Teillieferungen mit der Auslieferung an den Versandbeauftragten auf den Abnehmer über, spätestens jedoch mit dem Verlassen aus meiner Firma und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Transportkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die meine Firma nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Abnehmer über.
6.3. Die bestellte Ware wird, wenn als von meiner Firma als erforderlich erachtet, nach freiem Ermessen gegen Transportrisiken versichert. Allfällige Transportschäden sind unverzüglich in einen post- oder bahnamtlichen Befund oder in einem solchen entsprechenden Befund aufnehmen zu lassen. Dieser Befund ist unverzüglich an meine Firma zu übermitteln, damit Ansprüche gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden können.
6.4. Meine Firma ist zu Teillieferungen berechtigt.
7. Vertragsmäßigkeit der Ware, Rechte bei Mängeln, Schadensersatz
7.1. Beanstandete Ware ist an meine Firma zur Überprüfung zurückzusenden. Ist die beanstandete Ware mangelhaft, so ist meine Firma berechtigt, eine mangelfreie Sache zu liefern oder den Mangel zu beseitigen (Nacherfüllung). Im Falle der Nacherfüllung übernimmt meine Firma alle hierfür erforderlichen Aufwendungen.
7.2. Verweigere ich die Nacherfüllung oder schlägt sie fehl, oder ist sie dem Abnehmer unzumutbar, kann der Abnehmer den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB) oder vom Kaufvertrag zurücktreten (§ 323 BGB)'.
7.3. Schadensersatzansprüche des Abnehmers gleich aus welchem Rechtsgrund, die auf nur leicht fahrlässigem Verhalten meiner Firma beruhen und keine wesentliche Vertragspflicht betreffen, sind ausgeschlossen, wenn ich nicht eine dahingehende Garantie übernommen habe. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten hafte ich - außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit - nur für den typischerweise eintretenden und vorhersehbaren Schaden.
7.4. Die Mängelansprüche des Abnehmers verjähren in einem Jahr ab Ablieferung, bei Privatpersonen nach den gesetzlichen Fristen des BGB. Dies gilt nicht für Ansprüche, für die ich aufgrund von Vorsatz hafte, und Rückgriffsansprüche gemäß § 478 BGB.
8. Rückgriff des Abnehmers
8.1. Der Abnehmer wird mich unverzüglich unterrichten, wenn für den Fall des Wiederverkaufes, Kunden Rechte wegen Mängeln gegen ihn geltend machen.
8.2. Beseitigt der Abnehmer Mängel selbst, obwohl dies mit verhältnis- und unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, ist sein Rückgriffsanspruch gegen meine Firma auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt.
8.3. Verkauft der Abnehmer die Ware nicht selbst an Endverbraucher, verpflichtet er seine Abnehmer entsprechend der Bestimmung der Ziff. 9.1 und 9.2. Dies gilt gleichermaßen für die Weitergabe der Verpflichtung gemäß Ziff. 9.3. Satz 1 an nachfolgende Abnehmer innerhalb einer Lieferkette.
9. Fachberatung, Internethandel, e-commerce
9.1. Der Abnehmer trägt dafür Sorge, dass der Verkauf der von meiner Firma gelieferten Kontaktlinsen/Kontaktlinsenpflegemittel und optisch korregierende Brillen- und Brillengläser an Endverbraucher nur erfolgt, wenn die Erstanpassung und regelmäßige Nachkontrollen durch einen Fachmann sichergestellt sind.
9.2. Der Endverbraucher / Anwender trägt dafür Sorge, dass die Erstanpassung und die regelmäßigen Nachkontrollen von Kontaktlinsen/Kontaktlinsenpflegemitteln und optisch korregierende Brillen- und Brillengläser durch einen Fachmann sichergestellt sind.
9.3. Ein Internethandel bzw. ein Verkauf unserer Waren und speziell von unseren Kontaktlinsen/Kontaktlinsenpflegemittel und optisch korregierende Brillen- und Brillengläser im Wege des e-commerce ist nicht zulässig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
9.4. Bei Verstößen gegen Abs. 1,2 und/oder Abs. 3 bin ich berechtigt, die Geschäftsbeziehung zu beenden.
10. Abgabe von Informationsblättern
Wiederverkäufer der von mir gelieferten Kontaktlinsen verpflichten sich, bei Abgabe dieser an Endanwender, auch dass von mir gegen eine Gebühr bereitgestellte Informationsblatt abzugeben.
11. Leistungsverweigerung, Zurückbehaltung und Aufrechnung
Der Abnehmer kann von ihm zu erbringende Leistungen nicht wegen etwaiger Gegenansprüche zurückbehalten oder mit etwaigen Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, diese sind unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1. Der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz meiner Firma.
12.2. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist 56457 Westerburg.
12.3. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und dem Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

13. Verschiedenes
13.1. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieser Aligemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung verzichtet werden.
13.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Aligemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unbeeinträchtigt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung Ist so umzudeuten, dass die ihr am nächsten kommende, gesetzlich zulässige Bestimmung vereinbart ist.
13.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Januar 2002. Zuvor verwandte Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen treten zugleich außer Kraft.